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Regelungen zu Visa und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger in Zeiten der „neuen Normalität“

 

Gemäß der Verordnung Nr. 26/2020 des Ministers für Justiz und Menschenrechte über Visa und Aufenthaltserlaubnis während der „neuen Normalität“ hat das Generaldirektorat für Einwanderung die Vorschriften über Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige, die sich derzeit in Indonesien aufhalten oder während der derzeitigen Periode der „neuen Normalität“ eine Einreise nach Indonesien planen, überarbeitet.

Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz eines Visums und/oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, können durch ausgewiesene Grenzkontrollen der Einwanderungsbehörde nach Durchlaufen der Gesundheitsprotokolle in das indonesische Hoheitsgebiet einreisen. Dies gilt für folgende Visa und Aufenthaltsgenehmigungen: Offizielles Visum, diplomatisches Visum, Besuchervisum, Visum für vorübergehenden Aufenthalt, offizielle Aufenthaltserlaubnis, diplomatische Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltserlaubnis und Daueraufenthaltsgenehmigung.

Darüber hinaus können Crewmitglieder von ankommenden Transporten, Mitarbeiter von medizinischen, Lebensmittel- und humanitären Hilfsorganisationen sowie ausländische Staatsangehörige, die an wichtigen strategischen Projekten und Objekten von nationalem Interesse arbeiten, weiterhin nach Indonesien einreisen. Diese ausländischen Staatsangehörigen müssen ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Ministeriums/der zuständigen Institution in Indonesien einholen und das Schreiben bei Ankunft der Einwanderungsbehörde vorlegen.

Bis die COVID-19-Pandemie von den zuständigen Ministerien/Behörden für beendet erklärt wird, ist die für bestimmte Besucher visumsfreie Einreise und die Visumserteilung bei Ankunft (Visa on Arrival) ausgesetzt. Crewmitglieder von eigenen Verkehrsmitteln sind von dieser Regelung ausgenommen.

Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und denen eine Notfall-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, können eine Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diejenigen, die ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern können, können jedoch nach Visumerteilung eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, müssen für ihre Einreise nach Indonesien ein neues Visum beantragen. Darüber hinaus müssen diejenigen, die ihre Aufenthaltserlaubnis für Besucher viermal verlängert haben und deren Aufenthalt 180 Tage nicht überschreitet, sowie diejenigen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis besaßen, aber nicht für eine Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen, ein Visum an Land für eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist eine Änderung gegenüber den bisherigen Maßnahmen und Regelungen.

Ausländische Staatsangehörige, die ein Besuchervisum, ein Besuchervisum für die einmalige Einreise, benötigen, müssen ebenfalls ein Visum beantragen. Besuchervisa, die vom Generaldirektor der Einwanderungsbehörde ausgestellt werden, sind für folgende Zwecke bestimmt: Notfälle und notwendige Arbeiten, Geschäftstreffen, der Kauf von Waren, eine Probezeit für ausländische Arbeitskräfte, Mitarbeiter von medizinischen, Lebensmittel- und humanitären Hilfsorganisationen sowie Crewmitglieder, die in Indonesien auf ein Schiff zusteigen.

Zur erfolgreichen Beantragung eines Besuchervisums oder eines Visums für vorübergehenden Aufenthalt müssen ausländische Staatsangehörige eine Visumsgenehmigung vom Generaldirektor der Einwanderungsbehörde erhalten und über einen Sponsor verfügen. Der Antrag auf Visumerteilung wird online bearbeitet. Dazu müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1. Gesundheitszertifikat in englischer Sprache über ein negatives COVID-19-Testergebnis, ausgestellt von einer dafür autorisierten Behörde aus dem jeweiligen Heimatland.

2. Bereitschaftserklärung in englischer Sprache zur vorgeschriebenen Quarantäne oder bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach einem PCR-Test bei Ankunft bzw. bei Erkrankungssymptomen zu einer medizinischen Behandlung auf eigene Kosten in einer Unterkunft oder ausgewiesenen Gesundheitseinrichtung.

3. Abschluss einer Kranken- oder Reiseversicherung zur Abdeckung medizinischer Kosten und/oder ein Erklärungsschreiben, dass im Falle einer COVID-19-Erkrankung während des Aufenthalts in Indonesien die medizinische Behandlung auf eigene Kosten erfolgt.

4. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 US-Dollar seitens des Sponsors zur Deckung der Lebenshaltungskosten des ausländischen Staatsangehörigen während seines Aufenthalts in Indonesien.   

5. Ausländische Staatsangehörige müssen keine RT-PCR-Ergebnisse mit einreichen.

Die Genehmigung eines Visums für ausländische Staatsangehörige, die sich in Indonesien aufhalten oder planen, nach Indonesien einzureisen, muss online beantragt werden. Ab dem 13. Oktober 2020 müssen ausländische Staatsangehörige bei der Beantragung eines e-Visums eine Vorauszahlung leisten. Details und Verfahren zur Beantragung eines e-Visums können unter https://visa-online.imigrasi.go.id/info.xhtml abgerufen werden. Nach erfolgreicher Bearbeitung werden alle Visumsdokumente an die E-Mail-Adresse des Antragstellers und/oder des Sponsors gesendet. Dies begrenzt jeglichen physischen Kontakt zwischen Antragsteller und Einwanderungsbeamten.